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BVerwG, 01.03.1977 - VIII CB 35.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 05.03.1976 - 2 K 1599/75
- BVerwG, 01.03.1977 - VIII CB 35.76
- BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 35.76
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 109.67
Mobilmachung - Einberufung für den "Verteidigungsfall" ist rechtens
Auszug aus BVerwG, 01.03.1977 - 8 CB 35.76
Vorliegend kann in einem Revisionsverfahren im Anschluß an BVerwGE 27, 263 (vgl. auch BVerwGE 35, 252 [BVerwG 11.06.1970 - VIII C 134/69]) möglicherweise weiter geklärt werden, wie im Verfahren über eine bedingte Einberufung für den Bereitschafts- und Verteidigungsfall ein auf Unentbehrlichkeit im eigenen Gewerbebetrieb gestütztes Zurückstellungsbegehren (§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG) zu behandeln ist. - BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 134.69
Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung im Wehrpflichtrecht - Bedingte Einberufung für …
Auszug aus BVerwG, 01.03.1977 - 8 CB 35.76
Vorliegend kann in einem Revisionsverfahren im Anschluß an BVerwGE 27, 263 (vgl. auch BVerwGE 35, 252 [BVerwG 11.06.1970 - VIII C 134/69]) möglicherweise weiter geklärt werden, wie im Verfahren über eine bedingte Einberufung für den Bereitschafts- und Verteidigungsfall ein auf Unentbehrlichkeit im eigenen Gewerbebetrieb gestütztes Zurückstellungsbegehren (§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG) zu behandeln ist.